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Einverständnis-Erklärung

Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten für die Nutzung von Quads auf der Kinder-Quadbahn der Erlebniswelt Eifeltor GmbH.

 

1. Die Nutzung der Quadbahn geschieht auf eigene Gefahr des Nurzers und des Erzeihungsberechtigten. Die Erlebniswelt Eifeltor GmbH übernimmt für die Nutzung des Quads, der Quadbahn und anderer Nutzer keine wie immer geartete Haftung.

2. Der/die Erziehungsberechtigte/n hat/haben ihrem Kind/ihren Kindern ausdrückllich auf die Sicherheitsanforderungen aus diesem Vertrag hinzuweisen und zu erklären.

3. Der Nutzer eines Quads hat seine Fahrweise auf der Quadbahn so zu wählen, dass diese den gegebenen Quadbahn-Verhältnissen und Hindernissen entsprechen, sowie den Verkehrs- und Sichtverhältnissen und Eigenschaften des Fahrzeuges. Ebenso hat er sein Fahrverhalten (z.B. Fahrlinie, Fahrgeschwindigkeit etc.) so zu wählen, das andere Nutzer oder Personen, sowie Gegenstände (so sein eigenes und andere Fahrzeuge) nicht verletzt bzw. beschädigt werden. Es herrscht Überholverbot auf der gesamtenStrecke.

4. Der Nutzer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer der Nutzung einen vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Sturzhelm zu tragen.

5. Der Nutzer bzw. der Erziehungsberechtigte bestätigt, dass er mit dem Quad hinsichtlich dessen Eigenschaften, Bedienung und Funktion etc. im Detail von einem hierzu berechtigten Einweiser der Erlebniswelt Eifeltor GmbH genauestens vertraut gemacht wurde. Der Nutzer bzw. Erziehungsberechtigte bestätigt des weiteren mit einem der vorgenannten Einweiser Übungsfahrten absolviert zu haben. Ohne Absolvierung dieser Übungsfahrt ist eine Nutzung der Quadbahn nicht zulässig.

6. Der Nutzer übernimmt ein im Rahmen seiner Möglichkeiten (Bremsen, Lenkbarkeit, Fahrverhalten, Gasannahme usw.) von ihm und dem Erzeihungsberechtigten durch die Übungsfahrt und augenscheiliche Prüfung ein geprüftes intaktes Quad. Sollte ein Mangel festgestellt werden, ist das Quad sofort still zu setzen und dieser dem Einweiser zu melden. Sollten keine Mängelbeseitigung möglich sein, darf das Quad nicht genutzt werden. Der Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift die Mängelfreiheit des Quads.

7. Sollte sich bei der Übungsfahrt oder auf der Quadbahn zeigen, dass der Nutzer nicht in der Lage oder überfordert ist das Quad sicher zu fahren, ist der Einweiser berechtigt, die Fahrt zu beenden. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe des Mietpreises.

8. Der Nutzer bzw. Erzeihungsberechtigte nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass er sämtliche Anordnungen des/der Einweiser/s unverzüglich Folge zu leisten hat.

9. Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das einvernehmliche Abgehen von der Schriftform.

10. Gerichtsstandsvereinbarung: Für Streitigkeiten wird unabhängig vom Streitwert einvernehmlich das zuständige Gericht der Betreiberfirma gestgelegt.

11. Für etwaige Schäden an seinem Quad-Fahrzeug oder Personenschäden, Fahrzeugen anderer Nutzer beziehungsweise der Quadbahn, verursacht durch den Nutzer, verpflichtet sich der Vertragsnehmer (Erziehungsberechtigte) in vollem Umfang aufzukommen. Sollte der Nutzer die Anlage oder das Quad nicht sorgsam pfleglich und seinem Können entsprechend nutzen (wie z.B. auf zwei Rädern fahren, Rennen fahren, unnötiges driften, den Anweisungen nicht Folge leisten usw.), kann der Nutzer dazu aufgefordert werden, seine Fahrt sofort zu beenden, wodurch er auch kein Recht auf eine Rückerstattung hat.

12. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist undZweck der zu ersetzendenBestimmung soweit wie möglich entspricht; dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.

 

Erlebniswelt Eifeltor GmbH

Zur Sommerrodelbahn

53894 Mechernich-Kommern

 

 

 

 


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